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   OVG Sachsen, 08.12.2021 - 3 B 417/21   

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OVG Sachsen, 08.12.2021 - 3 B 417/21 (https://dejure.org/2021,49624)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.12.2021 - 3 B 417/21 (https://dejure.org/2021,49624)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. Dezember 2021 - 3 B 417/21 (https://dejure.org/2021,49624)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsCoronaNotVO § 11 Abs. 4, SächsCoronaNotVO § 8
    Wettannahmestelle; Corona; Gleichbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilantrag von Wettannahmestellen gegen die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Sachsen, 07.01.2021 - 3 B 446/20

    Corona; Covid-19; Ladenschließung; Bestimmtheit; Gleichbehandlung

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2021 - 3 B 417/21
    Auch in der Sache liege kein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot vor (SächsOVG, Beschl. v. 25. November 2020 - 3 B 359/20 -, juris Rn. 33; Beschl. v. 7. Januar 2021 - 3 B 446/20 -, juris Rn. 21 f., 23 ff.).

    Daher kann die Ungleichbehandlung zwischen Lottoannahmestellen und einer Wettannahmestelle, wie sie der Antragsteller betreiben möchte, nicht unter dem Gesichtspunkt gerechtfertigt werden, dass es sich bei der Möglichkeit, in einem Geschäft Lotto zu spielen, um ein nicht prägendes sonstiges Mischsortiment handelt, das keine zusätzlichen Kundenströme hervorruft (so SächsOVG, Beschl. v. 7. Januar 2021 - 3 B 446/20 -, juris Rn. 23 ff.).

  • VerfGH Saarland, 01.03.2021 - Lv 5/21

    Untersagung des Betriebs von Wettvermittlungsstellen während der Corona-Pandmie

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2021 - 3 B 417/21
    Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (Beschl. v. 1. März 2021 - Lv 5/21 -, juris) habe hierzu ausgeführt, dass eine Ungleichbehandlung insbesondere zu im Nebengeschäft in geöffneten Kiosken, Zeitungsläden, aber auch großflächigen Handelsbetrieben unterbreiteten Angeboten staatlicher Sportwetten- und Lotterieanbieter bestehe.

    Insoweit trifft es auch weiterhin zu, dass die Betriebe, die wie der Betrieb des Antragstellers der damaligen Schließungsanordnung unterfielen, allesamt in den Bereich der nicht lebensnotwendigen Freizeitgestaltung fielen (so auch VerfGH Saarland, Beschl. v. 1. März - Lv 5/21 -, juris Rn.34).29Auch lässt sich aus dem angestrebten Betrieb einer Wettannahmestelle kein Infektionsrisiko ableiten, das über das Risiko hinausgeht, das vom Verordnungsgeber durch die weiterhin eröffnete Möglichkeit, Lotto zu spielen, in Kauf genommen wird.

  • OVG Sachsen, 25.11.2020 - 3 B 359/20

    Wettannahmestelle; Corona; Schließung

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2021 - 3 B 417/21
    Auch in der Sache liege kein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot vor (SächsOVG, Beschl. v. 25. November 2020 - 3 B 359/20 -, juris Rn. 33; Beschl. v. 7. Januar 2021 - 3 B 446/20 -, juris Rn. 21 f., 23 ff.).

    Daher trifft auch der Hinweis des Antragsgegners auf die Entscheidung des Senats vom 25. November 2020 (- 3 B 359/20 -, juris Rn. 33) nicht zu.

  • OVG Sachsen, 19.11.2021 - 3 B 411/21

    2G-Modell bei Vorwarn- und Überlastungsstufe

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2021 - 3 B 417/21
    Die Beschränkung des Zutritts auf Geimpfte und Genesene (2G-Regelung) ist ferner auch im Hinblick auf die weiter geltend gemachte Verletzung der Berufsfreiheit nach Art. 12 GG nicht zu beanstanden, soweit sie sich auf die von der Verordnung erfassten Betriebe und Geschäfte beschränkt (SächsOVG, Beschl. v. 19. November 2021 - 3 B 411/21 -, juris Rn. 75 f.).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2021 - 3 B 417/21
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris Rn. 30; Beschl. v. 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - juris Rn. 65; Beschl. v. 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07 u. a. -, juris Rn. 79).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2021 - 3 B 417/21
    Er gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, juris Rn. 40; Beschl. v. 15. Juli 1998 - 1 BvR 1554/89 u. a. -, juris Rn. 63).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2021 - 3 B 417/21
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris Rn. 30; Beschl. v. 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - juris Rn. 65; Beschl. v. 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07 u. a. -, juris Rn. 79).
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2021 - 3 B 417/21
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris Rn. 30; Beschl. v. 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - juris Rn. 65; Beschl. v. 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07 u. a. -, juris Rn. 79).
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2021 - 3 B 417/21
    Er gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, juris Rn. 40; Beschl. v. 15. Juli 1998 - 1 BvR 1554/89 u. a. -, juris Rn. 63).
  • OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20

    Auswahl von Verkaufsstellen für wichtige Güter des täglichen Bedarfs in Zeiten

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2021 - 3 B 417/21
    Auch kann eine strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit nicht eingefordert werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26. März 2020 - 5 Bs 48/20 -, juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 04.03.2021 - 3 B 26/21

    Corona-Pandemie; Außervollzugsetzung einer nächtlichen Ausgangssperre sowie einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2020 - 11 S 22.20

    Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr

  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • BVerwG, 18.05.1998 - 4 VR 2.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung auf Aussetzung des Vollzugs eines

  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

  • OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 114/20

    Normenkontrolle; Corona-Virus

  • OVG Sachsen, 15.03.2018 - 3 B 82/18

    Ladenöffnung an Sonntagen; Gewerkschaft; Antragsbefugnis; Prognosegrundlagen;

  • OVG Sachsen, 15.10.2021 - 3 B 355/21

    Masken- und Testpflicht für Schüler der Sekundarstufe

  • OVG Sachsen, 06.12.2021 - 3 B 419/21

    Corona-Pandemie: Zur Verhältnismäßigkeit der Schließung von Reisebüros für den

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.11.2020 - 3 R 226/20

    Corona-Krise; Vorläufige Außervollzugsetzung des Öffnungsverbots für

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2021 - 1 S 124/21

    Wettannahmestellen: Bloße Entgegennahme von Wetten erlaubt; Erfolgreicher

  • VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 137-IV-21

    Nutzung aller bestehenden Möglichkeiten vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat bisher nicht abschließend über die von den Beschwerdeführern angegriffene Rechtsverordnung und die von ihnen aufgeworfenen Rechtsfragen entschieden, sondern lediglich zu verschiedenen Normen der Rechtsverordnung und zu einzelnen Rechtsfragen im Rahmen mehrerer Eilverfahren entschieden (SächsOVG, Beschluss vom 6. Januar 2021 - 3 B 454/21; Beschluss vom 30. Dezember 2021 - 3 B 451/21; Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 3 B 450/21; Beschlüsse vom 21. Dezember 2021 - 3 B 436/21 und 3 B 435/21; Beschluss vom 10. Dezember - 3 B 421/21; Beschlüsse vom 9. Dezember 2021 - 3 B 428/21 und 3 B 420/21; Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 3 B 417/21; Beschluss vom 7. Dezember 2021 - 3 B 423/21; Beschluss vom 6. Dezember 2021 - 3 B 419/21).
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